Mit Wirkung zum 22.07.2017 hat der Gesetzgeber ein sogenanntes “Hinterbliebenengeld” eingeführt. Dies gilt für “Hinterbliebene”, die zum Getöteten in einem besonderen Näheverhältnis standen, § 844 Abs. 3 BGB.
Vorher erbten Angehörige allenfalls den (fremden) Anspruch des Getöteten auf Schadenersatz. Oder Sie hatten (eigene) Ansprüche wegen Vermögensschäden (z.B. wegen Unterhaltsansprüchen).
Wie hoch ist das Hinterbliebenengeld?
Zur Höhe des Hinterbliebenengeldes hatte der Gesetzgeber nichts gesagt. In der Gesetzesbegründung wurde der mögliche “Schaden” für die Versicherungswirtschaft mit 10.000 EUR je Hinterbliebenem berechnet. Inzwischen gibt es Rechtsprechung, die dies als regelmäßiges Hinterbliebenengeld ansetzt.
Der Bundesgerichtshof hat diese Größe inzwischen eine “Orientierungshilfe” genannt. Zu prüfen sei, ob im Einzelfall eine engere oder weniger enge Beziehung zum jeweiligen Angehörigen bestanden habe, BGH-Urteil vom 06.12.2022.
Rechtsschutzversicherung beim Hinterbliebenengeld
Beim Anspruch auf Hinterbliebenengeld handelt es sich um einen eigenen Anspruch des Hinterbliebenen. Wer also auf Kostenerstattung durch die Rechtsschutzversicherung hofft, benötigt eine eigene Rechtsschutzversicherung.
Das ist bei Schmerzensgeldansprüchen, die vom Verstorbenen ererbt werden anders: Dort handelt es sich um Ansprüche des verstorbenen Patienten. Hatte dieser eine Rechtsschutzversicherung erbt der Erbe auch den Kostenerstattungsanspruch des verstorbenen Patienten, den dieser gegennüber seiner Rechtsschutzversicherung hatte.