Sie vermuten einen Behandlungsfehler.Ich finde mit Ihnen den richtigen Weg.
Seit über 15 Jahren vertrete ich ausschließlich Patienten — keine Ärzte, keine Versicherungen — wegen Behandlungsfehlern durch Ärzte und in Krankenhäusern. Ich stelle für Patienten die Schadenersatzforderungen oder rate davon ab.
Die Ersteinschätzung, ob ich Ihren Fall übernehme, ist kostenlos und unverbindlich. Was es danach kostet.

Wer Ihren Fall prüft
Sven Axel Dubitscher · Fachanwalt für Medizinrecht
Arzthaftung entscheidet sich selten an einer Rechtsfrage. Sie entscheidet sich daran, ob sich nachweisen lässt, dass ein Arzt den medizinischen Standard unterschritten hat — und dass genau das den Schaden verursacht hat. Deshalb ziehe ich, wo immer es geht, Beratungsärzte hinzu: bevor ich einen Fall annehme, und bevor ich vor Gericht argumentiere. Ihren Fall bearbeite ich selbst — von der ersten Einschätzung bis zum Gerichtstermin.
Typische Fälle aus der Praxis
Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall verändern das Leben. Verdienstausfall, Berufsunfähigkeit, Mehrkosten drohen. Noch schwerer wiegt dann ein Verdacht auf Behandlungsfehler. Als Patientenanwalt kann ich Ihre Gesundheit nicht wieder herstellen, aber helfen, berechtigte Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verfolgen.
- Behandlungsfehler bei Wirbelsäulenoperationen
- verspätet erkannter oder behandelter Schlaganfall
- Sepsis und Peritonitis
- verspätete Krebsdiagnose
Ihr Fall ist anders? Schildern Sie ihn kurz — ich sage Ihnen offen, ob ich helfen kann.
Erst lesen. Dann zum Anwalt.
Oder was Sie bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler selbst tun können — ohne Rechtsschutzversicherung und ohne Anwalt.
Behandlungsfehler, was tun? – Selbsthilfe
Gedächtnisprotokoll, Krankenunterlagen anfordern, MD-Gutachten, Schlichtungsstelle: Was Sie bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler selbst tun können.
Was ist ein Behandlungsfehler
Nicht jeder Misserfolg ist ein Fehler. Ein Behandlungsfehler liegt erst vor, wenn der Facharztstandard unterschritten wurde — was der BGH darunter versteht.
Beweislast
Wer muss was beweisen? Welche Beweismittel zählen, wann die Beweislast sich umkehrt, und wie die Erfolgsaussichten in Arzthaftungssachen wirklich stehen.
Verjährung
Drei Jahre — aber ab wann? Beginn, Hemmung und die Verjährung von Folgeschäden bei Ansprüchen wegen eines Behandlungsfehlers, verständlich erklärt.