Sie vermuten einen Behandlungsfehler.Ich finde mit Ihnen den richtigen Weg.

Seit über 15 Jahren vertrete ich ausschließlich Patienten — keine Ärzte, keine Versicherungen — wegen Behandlungsfehlern durch Ärzte und in Krankenhäusern. Ich stelle für Patienten die Schadenersatzforderungen oder rate davon ab.

Die Ersteinschätzung, ob ich Ihren Fall übernehme, ist kostenlos und unverbindlich. Was es danach kostet.

Sven Axel Dubitscher, Fachanwalt für Medizinrecht

Wer Ihren Fall prüft

Sven Axel Dubitscher · Fachanwalt für Medizinrecht

Arzthaftung entscheidet sich selten an einer Rechtsfrage. Sie entscheidet sich daran, ob sich nachweisen lässt, dass ein Arzt den medizinischen Standard unterschritten hat — und dass genau das den Schaden verursacht hat. Deshalb ziehe ich, wo immer es geht, Beratungsärzte hinzu: bevor ich einen Fall annehme, und bevor ich vor Gericht argumentiere. Ihren Fall bearbeite ich selbst — von der ersten Einschätzung bis zum Gerichtstermin.

Über mich und meine Arbeitsweise

Typische Fälle aus der Praxis

Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall verändern das Leben. Verdienstausfall, Berufsunfähigkeit, Mehrkosten drohen. Noch schwerer wiegt dann ein Verdacht auf Behandlungsfehler. Als Patientenanwalt kann ich Ihre Gesundheit nicht wieder herstellen, aber helfen, berechtigte Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verfolgen.

  • Behandlungsfehler bei Wirbelsäulenoperationen
  • verspätet erkannter oder behandelter Schlaganfall
  • Sepsis und Peritonitis
  • verspätete Krebsdiagnose

Ihr Fall ist anders? Schildern Sie ihn kurz — ich sage Ihnen offen, ob ich helfen kann.