Seit wann bin ich als Anwalt tätig? Wo und wie arbeite ich? Was wünsche ich mir von meinen Mandanten?
Patientenanwalt für Arzthaftung in Hamburg
Seit dem 31.07.2002 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2006 streite ich für Patienten in Arzthaftungssachen.
Seit dem 09.01.2008 bin ich Fachanwalt für Medizinrecht und zähle damit in Hamburg zu den frühesten Anwälten, die diesen im Jahre 2005 eingeführten Fachanwaltstitel führen.

Seit 2011 bin ich in eigener Kanzlei tätig.
Von 2017 bis 2019 war ich ehrenamtlich tätig als stellvertretendes juristisches Mitglied der Ethikkommission der Ärztekammer Hamburg. Diese bewertet klinische Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz oder Medizinproduktegesetz oder gibt zu sonstigen medizinischen Studien eine Stellungnahme ab.
Meine Anwaltskanzlei liegt in Hamburg-Winterhude in der Nähe des Planetariums. Von hier bearbeite ich Fälle in Norddeutschland,
- außergerichtlich,
- in Schlichtungsverfahren insbesondere der Ärztekammern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, und
- gerichtlich insbesondere vor den Landgerichten Hamburg, Kiel, Lübeck, Itzehoe, Lüneburg, Stade, Schwerin, Rostock und Bremen.
Aber Erstberatungen führe ich auf Wunsch gerne auch online / per Video durch, über sichere-videokonferenz.de.
Wir sind Ausbildungsbetrieb und bilden zu Rechtsanwaltsfachangestellten aus.
Wie arbeite ich?
Auch ein Top-Anwalt kann leider nicht den Erfolg jeder Sache gewährleisten. Denn Arzthaftung entscheidet sich vor allem daran, dass der Patient durch einen medizinischen Gerichtsgutachter nachweist, dass ein Behandlungsfehler vorliegt — und dass genau das den Schaden verursacht hat. Aber dazu bereite ich sorgfältig den Sachverhalt auf und ziehe, wo immer es geht, Beratungsärzte hinzu.
In meiner Kanzlei dürfen Sie grundsätzlich folgende Qualitätsstandards erwarten:
Kurze Ersteinschätzung - kostenlos
Telefonisch oder per E-Mail erhalten Sie auf Ihre Anfrage eine kurze Ersteinschätzung - soweit meine Kapazität das zulässt. Dies ist kostenlos.
Ca. 90 Minuten Erstberatung - 200 EUR
Ich nehme mir für ein Gespräch 1,5 h Zeit. Wahlweise online oder persönlich. In dieser Zeit erörtere ich mit Ihnen den Sachverhalt, damit ich zunächst verstehe, worum es geht.
Dann erläutere ich Ihnen: Was bedeutet Schadenersatz. Welche Voraussetzungen muss man nötigenfalls vor Gericht beweisen. Welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie. Wie sind die Kosten. Wie sehe ich vorläufig die Erfolgsaussichten.
Dafür berechne ich pauschal 200 EUR.
Was können Sie von mir erwarten
- Vor Versendung maßgeblicher Schreiben (Anspruchsschreiben/Klage) erhalten Sie jeweils einen Entwurf zur Prüfung/Ergänzung.
- Ich führe Rechtsstreitigkeiten sachlich. Als Patientenanwalt gewinnt man Arzthaftungssachen mit Beweisen: Der Gerichtsgutachter weist dem Richter nach dass medizinische Standards unterschritten wurden und dass das ursächlich für Schäden war (Beweislast). Im Schadenersatzprozess interessieren sich Sachbearbeiter und Richter auch nur dafür, ob diese Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden können, für mehr nicht. Dass der Patientenanwalt Ärzte, Sachverständige oder Richter beschimpft, hat Unterhaltungswert, damit gewinnt man aber keinen Prozess.
- Ich kümmere mich um Ihren Arzthaftungsfall persönlich: Ich nehme Gerichtstermine selbst wahr und schicke keine Vertreter.
- Wenn Sie mich telefonisch nicht gleich erreichen, rufe ich grundsätzlich, werktags innerhalb von 24 h Stunden zurück. Ausnahme: Ich bin nicht im Büro.
- Auf Wunsch erhalten Sie den Schriftverkehr über E-Mail.
In der Regel rechne ich nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab (siehe Kosten). Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bekommt der Anwalt ein Honorar für anwaltliche Tätigkeiten. Das heißt: Der Mandant beschafft die Informationen und Unterlagen, und der Anwalt übernimmt die juristische Bearbeitung. Darüber hinaus erbringe ich jedoch folgende, für Sie kostenlose Leistungen:
- Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, beantrage ich dort Kostenschutz.
- Ich bitte Ihre Ärzte zu Beginn des Mandats um Kopien der Krankenunterlagen.
- Auf Wunsch halte ich Ihre gesetzliche Krankenversicherung über den Sachstand informiert.
Was ich mir von meinen Mandanten wünsche
Bitte
- → schicken Sie uns lesbare Unterlagen!
Beispielsweise mit der kostenlosen App Camscanner, anstelle von schlecht ausgeleuchteten Handyfotos. Wenn man von der Gegenseite oder dem Gericht ernst genommen werden will, hilft das.
- → vermeiden Sie Wiederholungen!
Und je seltener sich ein professioneller Sachbearbeiter mit einer Akte beschäftigt, desto eingehender und besser tut er es. Ergänzungen und Wiederholungen machen eine Akte unübersichtlich.
- → prüfen / ergänzen / berichtigen Sie Entwürfe zeitnah!
Denn im Zivilprozess müssen alle Tatsachen/Beweismittel so früh wie möglich, schriftlich vorgebracht werden. Wenn Sie erst in der mündlichen Verhandlung neue Tatsachen / Beweismittel vorbringen, kann der Richter diese als verspätet zurückweisen. Der Prozess könnte allein deswegen verloren gehen. Grundsätzlich sollte man Sachverhalt und Beweismittel daher von Anfang an so früh und genau wie möglich schriftlich darstellen.
Was ich meinen Mandanten rate
Arzthaftungssachen können (jedenfalls vor Schlichtungsstelle und Gericht) mehrere Jahre dauern. Gerade um Wiederholungen zu vermeiden, brauchen Sie auch nach Jahren noch die Übersicht. Dazu empfehle ich Ihnen:
→ Legen Sie sich Ihre eigene Akte an! Legen Sie darin von Anfang an den Schriftverkehr in zeitlicher Reihenfolge ab, am besten getrennt nach:
- Schriftverkehr zwischen Anwalt und Gericht
- Schriftverkehr zwischen Anwalt und Gegner
- Schriftverkehr zwischen Anwalt und Ihnen/Mandant
- anderer Schriftverkehr (z.B. Schlichtungsstelle, Krankenversicherung)
- Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
- Kostenbelege (Rechnungen, Verdienstausfall)
- Krankenunterlagen
