Ablaufschema
Wie läuft so ein Arzthaftungsfall ab?
Allgemein kann man drei Phasen einer Arzthaftungssache unterscheiden:
Erste Phase, Beschaffung von Informationen:
– sämtliche Krankenunterlagen beschaffen, – Gedächtnisprotokoll anfertigen,
ein Rechtsanwalt KANN helfen.
Zweite Phase, Verhandlungsphase:
– Anspruchsschreiben, – Nachverhandeln,
ein Rechtsanwalt SOLLTE helfen.
Dritte Phase, gerichtliche Phase:
– Klage, – gerichtliches Sachverständigengutachten, – erste Instanz (3 Jahre?), – ggf. zweite Instanz (1-1,5 Jahre?),
Rechtsanwalt MUSS helfen. Denn seit 01.01.2026 gehören alle Arzthaftungssachen vor das Landgericht, und dort herrscht “Anwaltszwang”.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte nicht zögern, zu einem Patientenanwalt zu gehen. Ohne Rechtsschutzversicherung kann man versuchen, den Behandlungsfehler weitestgehend selbst aufzuklären, bevor man einen Anwalt aufsucht. Man kann selbst ein Gedächtnisprotokoll fertigen, sich die Krankenunterlagen beschaffen und ggf. ein – für den Patienten kostenloses – Gutachten über die Krankenversicherung (bzw. deren Medizinischen Dienst – MD), siehe Behandlungsfehler – was tun?.
Wichtig zu wissen: Nur das gerichtliche Gutachten liefert einen prozessualen Beweis. Gutachten vom Medizinischen Dienst oder Schlichtungsgutachten helfen zwar bei Verhandlungen, sind aber kein Beweis vor Gericht! Auch (teure) Privatgutachten können bei der Argumentation helfen, erbringen aber keinen gerichtsfesten Beweis.
Dass die Haftpflichtversicherung des Arztes freiwillig alle Ansprüche anerkennt, ist im Schema nicht vorgesehen. Denn das kommt praktisch kaum vor. Im besten Fall einigt man sich auf einen “Abfindungsvergleich“, mit dem auch “Folgeschäden” abgegolten werden, oder man muss diesen Anspruch bis zuletzt durch Urteil erstreiten.
Fallbeispiel Urteil in Arzthaftungssachen
Wer ein echtes Urteil als Beispiel lesen möchte, für den habe ich ein anonymisiertes Arzthaftungs-Urteil kommentiert.