Voraussetzungen Ihrer Ansprüche auf Invaliditätsleistung nach einem Unfall
Ins Krankenhaus kommt man, weil man krank ist. Oder nach einem Unfall.
Neben möglichen Arzthaftungsansprüchen wegen einer Fehlbehandlung entstehen nach einem Unfall womöglich auch Ansprüche gegenüber einer privaten Unfallversicherung. Die Versicherungsbedingungen sehen unterschiedliche Bedingungen und insbesondere unterschiedliche Fristen vor. Typisch sind aber die Voraussetzungen, dass
- innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfall eine dauerhafte Gesundheitsbeeinträchtigung entstanden ist (Invalidität)
- die auf den Unfall zurückzuführen ist (Kausalität)
- beides von einem Arzt innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bescheinigt wird und
- der Unfall unverzüglich angezeigt und der Anspruch innerhalb von 15 Monaten bei der Versicherung angemeldet wird.
In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Streit:
- Die Unfallversicherung erkennt keine Invalidität an.
- Der Invaliditätsgrad wird zu niedrig bewertet.
- Die Versicherung berücksichtigt Unfallfolgen nicht vollständig.
- Die Leistung wird falsch berechnet.
- Die Versicherung beruft sich auf angeblich versäumte Fristen.
Wenn die private Unfallversicherung nicht oder nicht vollständig zahlt, sollte die Bewertung überprüft werden.
Beispiel: Warum die Bewertung der Unfallversicherung entscheidend ist
Herr M. stürzt mit dem Fahrrad und verletzt sich am rechten Arm.
Nach Abschluss der Behandlung bleiben Bewegungseinschränkungen zurück.
Seine Unfallversicherung enthält:
Versicherungssumme: 100.000 €
Die Versicherung bewertet die dauerhafte Beeinträchtigung mit 10 % Invalidität.
Sie zahlt:
10.000 €
Eine Überprüfung ergibt, dass die Einschränkung möglicherweise höher zu bewerten ist.
Bei 40 % Invalidität würde die Leistung betragen:
100.000 € × 40 %
= 40.000 €
Der Unterschied:
30.000 €
Gerade bei höheren Versicherungssummen können Fehler bei der Bewertung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Welche Streitpunkte gibt es mit Unfallversicherungen?
1. Die Versicherung bewertet die Invalidität zu niedrig
Häufig besteht Streit darüber, wie stark die Funktionsfähigkeit tatsächlich eingeschränkt ist.
Nicht allein die Diagnose ist entscheidend.
Beispiel:
Eine Schulterverletzung sagt noch nichts darüber aus, wie stark Beweglichkeit und Belastbarkeit dauerhaft eingeschränkt sind.
2. Die Versicherung erkennt Unfallfolgen nicht vollständig an
Nach einem Unfall können verschiedene Beschwerden bestehen:
- Bewegungseinschränkungen
- Nervenschäden
- Schmerzen
- Kraftverlust
- Einschränkungen im Alltag und Beruf
Die tatsächlichen Auswirkungen müssen medizinisch bewertet werden.
3. Die Versicherung berechnet die Leistung falsch
Die Berechnung hängt ab von:
- Versicherungssumme
- Invaliditätsgrad
- Gliedertaxe
- Progression
Schon wenige Prozentpunkte Unterschied können mehrere tausend Euro ausmachen.
Welche Fristen gelten bei der Unfallversicherung?
Die Fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Häufig gelten folgende Anforderungen:
Unfallmeldung
Der Unfall muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden.
Ärztliche Feststellung der Invalidität
Die dauerhafte Beeinträchtigung muss innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist festgestellt werden.
Häufig sehen Unfallversicherungen hierfür eine Frist von 15 Monaten nach dem Unfall vor.
Die konkrete Frist hängt jedoch vom Vertrag ab.
Antrag auf Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung sollte gegenüber dem Versicherer ausdrücklich geltend gemacht werden.
Dabei sollten die Unfallfolgen und die dauerhaften Einschränkungen dargestellt werden.
Wie berechnet sich die Leistung?
Die Grundformel lautet:
Versicherungssumme × Invaliditätsgrad = Invaliditätsleistung
Beispiel:
Versicherungssumme: 200.000 €
Invaliditätsgrad: 30 %
Leistung:
200.000 € × 30 %
= 60.000 €
Bei Verträgen mit Progression kann die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden deutlich steigen.
Was ist die Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe ist eine Regelung in den Versicherungsbedingungen.
Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei bestimmten Verletzungen zugrunde gelegt wird.
Sie betrifft beispielsweise:
- Arm
- Hand
- Finger
- Bein
- Fuß
- Auge
Bei Funktionsbeeinträchtigungen kommt es darauf an, wie stark die konkrete Körperfunktion eingeschränkt ist.
Was kann ich für Sie prüfen?
Ich prüfe insbesondere:
✓ Versicherungsvertrag und Bedingungen ✓ Unfallfolgen und medizinische Unterlagen ✓ Invaliditätsbewertung ✓ Anwendung der Gliedertaxe ✓ Berechnung der Versicherungsleistung ✓ Argumentation der Unfallversicherung
Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt
Bei Streitigkeiten mit privaten Unfallversicherungen entscheidet häufig die medizinische Bewertung.
Entscheidend ist:
Welche dauerhaften gesundheitlichen Folgen hat der Unfall tatsächlich verursacht?
Und:
Welche Versicherungsleistung ergibt sich daraus?
Wenn Ihre private Unfallversicherung nicht oder nur teilweise zahlt, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.