"Liegt ein grober Behandlungsfehler vor ..., wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung ursächlich war." § 630 h Abs. 5 Satz 1 BGB
Was ist ein grober Behandlungsfehler?
Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VI ZR 476/14, Absatz 14) liegt ein grober Behandlungsfehler vor,
"wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf".
Es geht also nicht um einen besonders großen Schaden oder ein moralisches Unwert-Urteil, sondern darum, ob die Abweichung von erwartbaren Behandlungsstandard besonders auffällig erscheint. Diese Einordnung ist medizinisch.
Die Bewertung als grober Behandlungsfehler ist juristisch. So können besonders viele einfache Behandlungsfehler vom Richter zusammengenommen auch als grober Behandlungsfehler gewertet werden.
Was bedeutet ein grober Behandlungsfehler für den Patienten?
Im Unterschied zum einfachen Behandlungsfehler bewirkt ein grober Behandlungsfehler eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten:
Beim einfachen Behandlungsfehler muss der Patient beweisen, dass der Verlauf ohne Behandlungsfehler günstiger gewesen wäre (Beweislast auch für die Kausalität). Das kann der Patient oft nicht. Hätte die Wirbelsäulenoperation die Schmerzen wirklich beseitigt, wenn man eine Schraube anders eingebracht hätte? Wie soll ein Sachverständiger das wissen? Wahrscheinlichkeit genügt nicht.
Beim groben Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um: Der Arzt muss beweisen, dass ohne groben Behandlungsfehler der Verlauf ebenso ungünstig gewesen wäre.
Ausnahme: äußerst unwahrscheinliche Kausalität
Doch auch der grobe Behandlungsfehler garantiert noch nicht den Erfolg der Arzthaftungsklage: Die Beweislastumkehr "platzt", wenn der Sachverständige einen günstigeren Verlauf für "äußerst unwahrscheinlich" hält.
Was "äußerst unwahrscheinlich" ist, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich gesehen. Teils heißt es weniger als 5 %. Anderweitig heißt es wieder, man könne sich nicht auf Prozentzahlen festlegen.