Zur Suche nach Schmerzensgeldurteilen empfehle ich die
Dort kann man über Stichworte nach Schmerzensgeldurteilen suchen.
Die Suche nach "Schmerzensgeld Auge" liefert beispielsweise Schmerzensgeldentscheidungen zwischen 25.000 EUR und 200.000 EUR. Das Beispiel zeigt, wie genau man die Urteile lesen und sich anschauen muss, wofür im Einzelfall Schmerzensgeld gezahlt wurde.
Denn es gibt keine verbindliche Tabelle und keine gesetzliche Berechnungsformel. Schmerzensgeldrecht ist “Richterrecht”. Man muss nach Urteilen zu vergleichbaren Fällen suchen.
Onlineberichte über Schmerzensgeldurteile sind meist unbrauchbar. Selten beschreiben sie die genauen Folgen für den Geschädigten und inwieweit ein Behandlungsfehler dafür nachweislich ursächlich war.
Wofür gibt es das Schmerzensgeld?
Bei Vergleichsfällen muss man sich anschauen, wofür im Einzelfall Schmerzensgeld gezahlt wurde. Es gibt kein pauschales Schmerzensgeld "für ein Auge".
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich insbesondere nach
- Art und Schwere der Verletzung
- Dauer der Folgen für die betroffene Person (Alter des Geschädigten)
- Dauer und Intensität der Schmerzen (mit ohne Schmerzmittel)
- Dauer der Behandlung und einer Arbeitsunfähigkeit,
- Anzahl der Nachoperationen, stationären Aufenthalte
- Einschränkungen im Alltag und Minderung der Lebensqualität
In der Theorie soll es auch (mehr) Schmerzensgeld geben bei groben Behandlungsfehlern, psychischen Folgen und als Genugtuung für erlittenes Unrecht. In der Praxis spüre ich davon nichts.
Vorsicht: Ein Schmerzensgeld für alles?
Es gilt grundsätzlich die Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes. Das heißt, ein Schmerzensgeld soll nicht nur die Vergangenheit abdecken und den bekannten künftigen Zustand, sondern auch medizinisch schon bekannte Risiken, unabhängig davon, ob oder wie oft sie sich verwirklichen.
Nehmen wir zum Beispiel an, nach einer fehlerhaften minimalinvasiven Blinddarmoperation muss noch einmal offen nachoperiert werden. Dann haben Sie statt der drei kleinen Narben von der Laparoskopie nun als zusätzlichen Schaden eine große Narbe quer über den Bauch. Die Narbe ist sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft bekannt.
Aber vielleicht besteht das Risiko, dass Sie wegen der Nachoperation noch einen Darmverschluss erleiden. Oder mehrere. Ein vereinbartes/ausgeurteiltes Schmerzensgeld gilt grundsätzlich auch ein solches, bekanntes Risiko ab, egal ob es sich in Zukunft einmal oder mehrfach noch verwirklicht. Das kann zu Ungerechtigkeiten führen.
Man könnte das Schmerzensgeld also auf ein Teil-Schmerzensgeld beschränken und sich weiteres Schmerzensgeld vorbehalten.
Teil-Schmerzensgeld und Schmerzensgeldvorbehalt wegen Folgeschäden
Wegen drohender Folgeschäden könnte man sich also weiteres Schmerzensgeld vorbehalten. Dann muss man das im Abfindungsvergleich aushandeln oder im Prozess seinen Schmerzensgeldantrag entsprechend formulieren.
Mit einem solchen Schmerzensgeldvorbehalt bekommt man aber entsprechend weniger Schmerzensgeld jetzt. Und bei Verwirklichung eines Risikos müsste man wieder an die Gegenseite herantreten und darüber streiten, ob es sich überhaupt um einen Folgeschaden handelt.
Haftpflichtversicherungen lassen sich daher nur selten freiwillig darauf ein. Und praktisch stellt sich oft das Problem, welche Risiken man ausklammern will und wie genau man sie sprachlich überhaupt fassen kann.
In der Praxis lässt man sich eher medizinisch beraten, wie groß das Risiko ist und versucht dies dann in den Schmerzensgeldverhandlungen einzupreisen.